Hinweisgeberschutz
BMRC Group, GmbH., Hinweisgeberschutz
Die Gesellschaft BMRC Group, GmbH., die die Marken Rückl und Bomma vereinigt, hält die Politik der Verhinderung von Rechtsverletzungen für absolut notwendig und es liegt daher nicht nur in unserem Interesse, sondern auch im Interesse aller unserer Mitarbeiter*innen und unserer Geschäftspartner*innen, uns vermutete oder drohende Rechtsverletzungen zu melden.
Jede Meldung wird ordnungsgemäß untersucht, angemessene Konsequenzen werden abgeleitet und die erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen. Die BMRC-Gruppe akzeptiert den Schutz des Whistleblowers in vollem Umfang und duldet keine Form der Vergeltung gegen den Whistleblower.
Eine Meldung über mutmaßlich unfaires, unethisches oder rechtswidriges Verhalten sollte so viele Informationen wie möglich enthalten. Obwohl ein Whistleblower automatisch unter den Schutz des Gesetzes fällt, müssen alle Informationen wahrheitsgemäß sein, sonst fallen sie nicht unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. Es ist wichtig, die Anschuldigungen mit Beweisen zu untermauern, die bei der Untersuchung der Meldung hilfreich sind.
Hinweisgeber*innen können ihre Meldungen einreichen:
- schriftlich über unser NNTB-Kommunikationstool, das auch die größte Kontrolle über die Bearbeitung der Meldung bietet und die Anonymität des Whistleblowers am besten gewährleistet, sofern er/sie dies wünscht,
- mündlich, wiederum über das NNTB-Kommunikationstool, bei dem die Nachricht über die Mikrofontaste bei der Eingabe der Meldung aufgezeichnet wird, wobei die Anonymität durch einen Wechsel der Stimme bei der Aufzeichnung der Nachricht gewährleistet wird, die sich der/ die Meldende vor dem Speichern auch anhören kann,
- persönlich in der Zentrale des Unternehmens,
- schriftlich an die Adresse des Unternehmens, wobei der Umschlag deutlich mit der Aufschrift „Meldung – nicht öffnen“ versehen sein muss
Den Link zum Erstellen einer Mitteilung finden Sie über diesen Link oder durch Einscannen des QR-Codes:
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Empfangsbestätigung. Die Frist für die Prüfung der Meldung beträgt 30 Tage. Wenn Sie auf den Link klicken oder den QR-Code einscannen, werden Sie zum Hinweisgeberchutz von Wikov, Teil der BMRC-Gruppe, weitergeleitet. Bitte beachten Sie die unten stehenden Kontakte, wenn Sie uns auf andere Weise benachrichtigen möchten. Die Arbeitszeiten für Meldungen in allen Unternehmen sind Mo-Fr von 9.00 – 15.00 Uhr.
Sanktionen bei Verstößen
Die Nichteinhaltung der im Gesetz festgelegten Verpflichtungen wird als Verstoß gewertet, der mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Sanktionen können nicht nur gegen die Verpflichteten verhängt werden, sondern auch gegen die direkt betroffene Person oder gegen jeden, der den/ die Hinweisgeber*in in irgendeiner Weise daran hindert, eine Meldung zu machen.
Im Prinzip kann ein Verstoß begangen werden durch:
- Hinweisgeber*in – Geldstrafe bis zu 50.000 CZK für eine wissentlich falsche Meldung; oder
- Jede Person – Geldstrafe bis zu 50.000 CZK für die Verhinderung einer anderen Person, eine Meldung zu erstatten, und bis zu 100.000 CZK (im Falle von Vorsatz).